MIT Mitglied werden!

 

 

An die MIT-Landesgeschäftsstellen
An die MIT-Bezirks- und Kreisvorsitzenden
An den MIT-Bundesvorstand z.K.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Freunde,

ab 1. September 2017 werden wir den Aufnahmeprozess für Neumitglieder deutlich erleichtern und damit auch beschleunigen und Fehler reduzieren: Es wird die neue Funktion unseres Online-Aufnahmeantrags freigeschaltet.

Bisher ist es so, dass Beitrittsanträge, die von beitrittswilligen Interessenten über unsere Bundes-Webseite ausgefüllt werden, als PDF-Dokument von unserer Bundesgeschäftsstelle an den zuständigen Kreis- und Landesverband weitergeleitet werden. Dieser stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ggf. ab. Bei Zustimmung leitet der Kreisvorstand diesen Antrag zur Eingabe in die Zentrale Mitgliederdatei (ZMD) – je nach Landesverband – an den Landesverband, an den CDU-Kreisverband oder an die UBG weiter. Der Zuständige für die Dateneinpflege muss alle Daten händisch in die ZMD eingeben, obwohl sie eigentlich schon elektronisch vorlagen. Diese Übertragung ist zeitaufwändig, und wir beobachten regelmäßig Eingabefehler, die zu Missverständnissen führen.

Dies wird sich ab dem 1. September ändern:

Der Aufnahmeantrag, der über unsere Bundes-Webseite online ausgefüllt wird (derzeit ca. 115/Jahr), wird automatisch in die ZMD übertragen und in der aktuellen „Ampel-Darstellung“ auf gelb gesetzt. Das heißt, der Antragsteller ist zwar mit allen Daten in der ZMD erfasst, gilt aber noch nicht als Mitglied, sondern nur als Antragsteller. Der Mitarbeiter bei der UBG/ZMD schaltet dann nach Zustimmung des Kreisverbandes das Mitglied aktiv, also auf grün.

Wenn ein Beitrittswilliger den Antrag versendet, erhält er selbst eine Kopie des Antrags und muss diesen per Online-Link bestätigen, sodass Missbrauch weitgehend ausgeschlossen ist. Erst nach dieser Bestätigung erhält der Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung. Ab diesem Moment läuft die satzungsmäßige Aufnahmefrist von 4 Wochen (die in Ausnahmefällen auf 6 Wochen verlängert werden kann), innerhalb derer der Kreisvorstand über die Aufnahme entscheiden muss. Die Information, dass dieses Neumitglied den Antrag ausgefüllt hat, erhält der entsprechende Landesverband.

Die Landesgeschäftsstelle muss dann umgehend den Kreisvorsitzenden informieren. Sobald der Kreisvorstand der Aufnahme zugestimmt hat, muss die Information schriftlich/elektronisch an die entsprechende Stelle, die die ZMD bearbeitet, weitergeleitet werden, also an denjenigen, der bisher die Daten eingepflegt hat. Dieser schaltet die dann ja bereits vorliegenden Daten von „gelb“ auf „grün“. Damit ist der Antragsteller in dem Moment Mitglied. Dies wird die Aufnahme viel einfacher und schneller gestalten und vor allem werden Eingabefehler vermieden.

Bitte beachten: Wenn gar keine Rückmeldung vom Kreisvorstand kommt, wird der Antragsteller automatisch sechs Wochen nach dem vom Bundesverband bestätigten Eingang Mitglied.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Online-Antrag auf Ihrer Seite verlinken. In der Anlage finden Sie ein entsprechendes Bild zur Verlinkung. Der Link zum Aufnahmeantrag lautet:
https://www.mit-bund.de/mitgliedsformular

Dieses Verfahren läuft bei der CDU und JU schon seit einigen Monaten erfolgreich, nachdem es mehrere Monate getestet wurde. Wir werden dieses Verfahren nach einem Jahr evaluieren und Ihre Erfahrungen abfragen. Sollten Sie Hinweise, Anregungen oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Christina Lippitz: 030 22079827 oder per Email an lippitz@mit-bund.de.
Verbände, die den MIT-Baukasten nutzen, können sich wegen der Einrichtung des Menüpunkts “Mitglied werden” gerne an Richard Praetorius wenden: 030 220798-13 oder per E-Mail an: praetorius@mit-bund.de.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Alsleben

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Thorsten Alsleben
Hauptgeschäftsführer

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU
Bundesgeschäftsstelle
Schadowstr. 3
10117 Berlin

T +49 30 220798-0
F +49 30 220798-22
alsleben@mit-bund.de
www.mit-bund.de

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